Hier ist ein bundesweites Gesetz im Anmarsch, das den Lärm schützt, und nicht den Menschen.
Das kann man vielleicht noch durch die Mitzeichnung einer Petition bis zum 03. Januar an den Bundestag verhindern, wenn Ihr alle mithelft.
Einfach Name und Adresse (letztere bleibt geheim) von Unterstützern (auch die die keinen Internetzugang haben, also Freunde und Familie fragen) auf der Bundestags-Website angeben:
http://itc.napier.ac...n.asp?PetitionID=329Es sollten an die 50.000 Mitzeichner werden, damit es eine Anhörung im Bundestag gibt. Also, mitmachen und weiterleiten, lassen wir nicht zu, dass ein nicht gerade kleiner Teil der Bevölkerung vom Luftverkehr kontinuierlich krank gemacht wird, Kinder durch allgemeine verminderte Konzentrationsfähigkeit durch die nächste Pisa-Studie rasseln, nur damit die Luftverkehrsgesellschaften und deren Aktionäre, mehrheitlich anonymes Großkapital, durch den kostengünstigeren Passivschutz noch mehr Gewinne auf Kosten der Menschen machen können.
Viele Grüße
SlowFood
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P.S.
Text der Petition:
Lärmschutz im Luftverkehr: Novellierung des Fluglärmgesetzes
Eingereicht durch: Dietrich Elsner am Dienstag, 17. Oktober 2006
Mitzeichnungsfrist endet am Mittwoch, 03.Januar 2007
Der Petent bittet, die vorgelegte Novelle zum Fluglärmgesetz abzulehnen und gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die dem aktiven Fluglärmschutz Vorrang vor dem passiven Fluglärmschutz einräumen.
Begründung:
Die vorliegende Novelle zum Fluglärmschutzgesetz ist ein reines Entschädigungsgesetz, vorwiegend für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen in Wohnhäusern in besonders hoch belasteten Bereichen in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Ein Schutz vor Fluglärm für die Betroffenen geht damit nicht einher. Die verwendete Durchschnittsrechnung aus Lärm und Lärmpausen, sowie die langjährige Betriebsrichtungsverteilung, zur Bewertung der Lärmbelastung kann der effektiven Belastung nicht gerecht werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt einseitig auf die Bedürfnisse des Luftverkehrs ab. Mit der Entschädigung erwirbt der Flughafenbetreiber das Recht, die Umgebung von Flughäfen noch mehr mit Lärm zu belasten. Das Gesetz sieht weder vor, die vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur aktiven Lärmreduzierung zu nutzen, noch solche zu entwickeln. Im Gegenteil: Nach dem Wunsch der Luftverkehrsverbände soll der aktive Fluglärmschutz ausgeschlossen werden, wenn passiver Schallschutz gewährt wurde.
Wir erwarten, dass gesetzliche Regeln geschaffen werden, die zum Ziel haben, dass der Fluglärm vorrangig durch Betriebs- und Zulassungsregelungen zu reduzieren ist und erst nach Ausschöpfung aller Fluglärmvermeidungsmöglichkeiten passiver Schallschutz bzw. Entschädigungen zu gewährleisten sind.
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Anmerkung:
Ob auch Kinder mitzeichnen dürfen, ist mir nicht ganz klar. Der Petitionsausschuss sagt auf seiner Seite lediglich:
[Zitat: "Welche Mitzeichnungen sind gültig?
Die Liste der Mitzeichner wird auf doppelte Unterschriften und zweifelhafte Angaben überprüft. Diese werden jeweils entfernt."
[Zitat Ende]
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Weitere Links:
http://widema.de/pre...fluglaermgesetz.htmlhttp://widema.de/wid...fluglaermgesetz.html