Aus dem Krankenkassenratgeber:
Zitat:Hersteller homöopathischer Mittel fordern bessere Gesetze
Baden-Württemberg ist deutschlandweit führend, was die Herstellung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel betrifft: Über 50 mittelständische Unternehmen produzieren dort und sichern somit Tausende von Arbeitsplätzen. Vertreter der Unternehmen Deutsche Homöopathie-Union (DHU), Biologische Heilmittel Heel GmbH, WALA sowie Weleda AG trafen vergangene Woche in Brüssel mit Mitgliedern des EU-Parlaments aus Baden-Württemberg zusammen. Die vier Firmen zeichnen sich durch ihre Tradition, hohe Qualitätsstandards, wachsende Beschäftigungszahlen und durch ihr Bekenntnis zum Standort Baden-Württemberg aus.
Die Unternehmen, die sich im „KompetenzForum Homöopathie und Anthroposophie", einer Initiative des BPI Landesverbandes Baden-Württemberg (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.), organisiert haben, erläuterten den Europapolitikern Rainer Wieland (CDU) und Dr. med. Thomas Ulmer (CDU) die Besonderheiten dieser Therapierichtungen vor allem hinsichtlich der Herstellung ihrer Arzneimittel. Zudem betonten sie, wie unabdingbar angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Betriebe seien.
Die Geschäftsführer Ralph Schmidt (Heel), Patrick Sirdey (Weleda AG), Dr. Johannes Stellmann (WALA) sowie Franz Stempfle (DHU) wiesen, unterstützt von Nand De Herdt, dem Generalsekretär des europäischen Verbandes homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittelhersteller ECHAMP darauf hin, dass manche Gesetzgebung gerade auf europäischer Ebene viel zu wenig auf die Besonderheiten der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel eingeht und damit Wachstum überaus gefährde. So sei es beispielsweise nicht sinnvoll, die selben Maßstäbe „eins-zu-eins“ anzulegen wie für chemisch definierte Arzneimittel. Ebenso sei auch der Vielfalt der Arzneimittel der Homöopathie/Anthroposophie Rechnung zu tragen, die sich u. a. in vielen hundert notwendigen Präparaten zeige.
Quelle:
LinkKOMMENTAR:
Die "Besonderheiten der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel" bestehen darin, dass die Hersteller ihre Glaubensmedizin ohne ausreichende Kennzeichnung und ohne nennenswerte Forschung verkaufen wollen. Natürlich ist Forschung bei den Mitteln, die nur noch aus Zucker resp. dem Lösungsmittel bestehen, entbehrlich. Das ist bereits ausreichend geklärt, mehr Klarheit braucht es da nicht und wird auch von den Herstellern nicht gewünscht. Mittel, die noch relevante Stoffmengen enthalten, sind aber auch nicht ausreichend gekennzeichnet, sondern nur mit einer Angabe der Verdünnung ohne Kennzeichnung, wie viel Substanz in der Urtinktur/-verreibung drin war (das HAB läßt unterschiedliches zu), versehen.
Ein weiteres Mal zeigt sich, dass die Hersteller um jeden Preis versuchen, ihre Interessen gegen die berechtigten Interessen des Verbrauchers und Patienten durchzusetzen.
Bessere Gesetze im Sinne des Verbraucherschutzes wären, dass die Hersteller homöopathischer und anthroposophischer Mittel, wenn man diese Glaubensmedizin nicht ganz aus dem Arzneimittelmarkt rausnimmt, wie alle anderen Hersteller auch ihre Mittel ausreichend deklarieren müßten und natürlich eine Wirksamkeit über Placebo nachzuweisen hätten. Denn dem Kunden und Patienten wird ja suggeriert, es handele sich in jedem Fall um Arzneimittel. Bei reinen Zuckerzubereitungen oder Lösungsmittel handelt es sich aber um ausschließliche Placebomittel. Die von Hahnemann angenommene Übertragung des "Geistes" des Stoffes, ein mittelalterliches Konzept, konnte nie nachgewiesen werden; es widerspricht auch sämtlichen modernen Erkenntnissen zu Stoffen. Die von Steiner Mitteln zugeschriebenen Eigenschaften, die seiner Ideenwelt aus einem imaginären, d.h. von ihm erfundenen Werk, der "Akasha-Chronik" entstammen, entziehen sich ebenfalls einer rationalen Betrachtung; sie konnten trotz heftiger Bemühung (z.B. bei der Mistel) nicht nur von Anthroposophenseite nicht klar nachgewiesen werden. Die Mittel, die nennenswerte Stoffmengen enthalten, sind oft genug nicht nur nicht deklariert, sondern stellen auch irrationale Gemische dar und sind hinsichtlich der Wirkung ihrer Einzelkomponenten nicht geprüft. Mit dem Satz "So sei es beispielsweise nicht sinnvoll, die selben Maßstäbe „eins-zu-eins“ anzulegen wie für chemisch definierte Arzneimittel" gibt man das dann ja auch zu. Es ist FÜR DEN HERSTELLER NICHT SINNVOLL, dass die gleichen Maßstäbe angelegt werden; für den Kunden dagegen schon. Natürlich KANN man diese Mittel "chemisch definieren" wie jedes andere Mittel auch; das WILL man aber aus den genannten Gründen nicht und schafft sprachlich einen verschleiernden Gegensatz, der der Sache nicht gerecht wird.
Hersteller, die sich nicht an elementare Regeln halten, können im Grunde die Schutzwürdigkeit der bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze nicht in Anspruch nehmen. Geschäfte, die auf Täuschung über wichtige Eigenschaften des hergestellten Produkts beruhen, ja, die ohne die Täuschung des Kunden nicht denkbar sind, sind nicht schutzwürdig. Das ist bitter für die Angestellten, ist aber im Sinne eines modernen Verbraucherschutzes nicht zu umgehen.
Dazu auch der thread:
Homöopathika und Anthroposophika ausreichend deklarieren