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Artikel erschien in: ÖKO-TEST Mai 2009 Rubrik: Meldungen
Neue Kosmetikverordnung
(ks) Die neue Kosmetikverordnung ist beschlossene Sache: Am 24. März hat das EU-Parlament das Regelwerk unter Dach und Fach gebracht. Der Kompromissvorschlag war zuvor mit dem Ministerrat abgesprochen worden, seine Zustimmung gilt als Formalie. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, die meisten Bestimmungen werden 42 Monate später anzuwenden sein, gelten also ab Herbst 2012. Wir haben wichtige Veränderungen zusammengestellt und sagen, was bleibt.
Aus Richtlinie wird Verordnung
Klingt unspektakulär, spart aber Geld: Bislang war das Kosmetikrecht in einer Richtlinie geregelt. Auf EU-Ebene wurden die Regeln und Gesetzesänderungen gemacht und mussten dann aufwendig in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Verordnung gilt jetzt ohne Umwege unmittelbar.
Kennzeichnung von Nanomaterialien
Nano - das Stichwort ist in aller Munde. Mit "Nano" werden winzige Teilchen in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern bezeichnet. Weil von den winzigen Partikeln möglicherweise Risiken ausgehen, da sie sich im Körper vielleicht ganz anders verhalten als größere Partikel des gleichen Stoffes, hat die Politik nun Regelungen zu Nanomaterialien in der neuen Kosmetikverordnung verankert. So müssen Kosmetikbestandteile in Form von Nanomaterialien auf der Inhaltsstoffliste auf der Verpackung mit dem Wort "Nano" in Klammern gekennzeichnet werden. Wenn ein Hersteller Kosmetika mit bestimmten Nanomaterialien auf den Markt bringen will, muss er künftig Daten zur Sicherheit vorlegen. Außerdem soll die Kommission einen Katalog aller Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln erstellen, die auf den Markt gebracht wurden. Der Katalog muss regelmäßig aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Anhänge bleiben
Beruhigend aus Verbrauchersicht wäre es, wenn die Kosmetikverordnung genau und umfassend festlegen würde, welche Stoffe in Kosmetik enthalten sein dürfen, und wenn all diese Stoffe bewertet wären. So war es aber nicht und so wird es auch mit dem neuen Recht nicht werden. Stattdessen sind lediglich einzelne, besonders problematische Stoffgruppen in einzelnen Anhängen geregelt: Es gibt etwa einen Anhang mit zugelassenen UV-Filtern, einen mit Farbstoffen und einen mit Konservierungsstoffen. Ein Anhang regelt, welche Stoffe eingeschränkt zum Einsatz kommen dürfen, ein anderer führt die Stoffe auf, die in Kosmetik komplett verboten sind.
Kommission hat Auge auf Werbung
Schon jetzt dürfen Kosmetikhersteller nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern müssen ausgelobte Wirksamkeitsaussagen auch belegen. Darum, was an Werbeaussagen für Kosmetika erlaubt ist und was nicht, soll sich aber künftig auch die EU-Kommission kümmern. Laut neuer Verordnung soll sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Kriterien für die Verwendung von Behauptungen festlegen. Ob die Regeln für Werbeaussagen dadurch strenger und verbraucherfreundlicher werden, steht in den Sternen.
Krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
Viele krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (k/e/f-Stoffe) sind im Gefahrstoffrecht je nach Gefährlichkeit in drei Kategorien eingestuft. Die gefährlichsten beiden Stoffkategorien waren in der alten Richtlinie in Kosmetika grundsätzlich verboten. Nun sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen werden, etwa wenn die Stoffe auch für Lebensmittel zugelassen sind. Hintergrund dieser komplizierten Regelung: Der wichtige Kosmetikinhaltsstoff Ethanol, sprich Alkohol, der bekanntermaßen erbgut- und fruchtschädigend ist, war bislang im Gefahrstoffrecht nicht diesbezüglich eingestuft. Er könnte dort aber irgendwann einmal eingestuft werden. In diesem Falle dürfte es dann keine Kosmetika mehr mit Alkohol geben. Dieses Risiko ist mit der komplizierten Ausnahmeregelung umgangen worden. Gleiches gilt für Vitamin A, das in hohen Dosen ebenfalls als erbgutschädigend gilt. Ob auch andere gefährliche Stoffe durch diese Ausnahmeregelung in Kosmetika gelangen, lässt sich noch nicht sagen.
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