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Neue Kosmetikverordnung (Gelesen: 11180 mal)
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Augsburg
Neue Kosmetikverordnung
09. Juni 2009 um 15:08
 
Artikel erschien in: ÖKO-TEST Mai 2009
Rubrik: Meldungen

Neue Kosmetikverordnung

(ks) Die neue Kosmetikverordnung ist beschlossene Sache: Am 24. März hat das EU-Parlament das Regelwerk unter Dach und Fach gebracht. Der Kompromissvorschlag war zuvor mit dem Ministerrat abgesprochen worden, seine Zustimmung gilt als Formalie. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, die meisten Bestimmungen werden 42 Monate später anzuwenden sein, gelten also ab Herbst 2012. Wir haben wichtige Veränderungen zusammengestellt und sagen, was bleibt.

Aus Richtlinie wird Verordnung

Klingt unspektakulär, spart aber Geld: Bislang war das Kosmetikrecht in einer Richtlinie geregelt. Auf EU-Ebene wurden die Regeln und Gesetzesänderungen gemacht und mussten dann aufwendig in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Verordnung gilt jetzt ohne Umwege unmittelbar.

Kennzeichnung von Nanomaterialien

Nano - das Stichwort ist in aller Munde. Mit "Nano" werden winzige Teilchen in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern bezeichnet. Weil von den winzigen Partikeln möglicherweise Risiken ausgehen, da sie sich im Körper vielleicht ganz anders verhalten als größere Partikel des gleichen Stoffes, hat die Politik nun Regelungen zu Nanomaterialien in der neuen Kosmetikverordnung verankert. So müssen Kosmetikbestandteile in Form von Nanomaterialien auf der Inhaltsstoffliste auf der Verpackung mit dem Wort "Nano" in Klammern gekennzeichnet werden. Wenn ein Hersteller Kosmetika mit bestimmten Nanomaterialien auf den Markt bringen will, muss er künftig Daten zur Sicherheit vorlegen. Außerdem soll die Kommission einen Katalog aller Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln erstellen, die auf den Markt gebracht wurden. Der Katalog muss regelmäßig aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Anhänge bleiben

Beruhigend aus Verbrauchersicht wäre es, wenn die Kosmetikverordnung genau und umfassend festlegen würde, welche Stoffe in Kosmetik enthalten sein dürfen, und wenn all diese Stoffe bewertet wären. So war es aber nicht und so wird es auch mit dem neuen Recht nicht werden. Stattdessen sind lediglich einzelne, besonders problematische Stoffgruppen in einzelnen Anhängen geregelt: Es gibt etwa einen Anhang mit zugelassenen UV-Filtern, einen mit Farbstoffen und einen mit Konservierungsstoffen. Ein Anhang regelt, welche Stoffe eingeschränkt zum Einsatz kommen dürfen, ein anderer führt die Stoffe auf, die in Kosmetik komplett verboten sind.

Kommission hat Auge auf Werbung

Schon jetzt dürfen Kosmetikhersteller nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern müssen ausgelobte Wirksamkeitsaussagen auch belegen. Darum, was an Werbeaussagen für Kosmetika erlaubt ist und was nicht, soll sich aber künftig auch die EU-Kommission kümmern. Laut neuer Verordnung soll sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Kriterien für die Verwendung von Behauptungen festlegen. Ob die Regeln für Werbeaussagen dadurch strenger und verbraucherfreundlicher werden, steht in den Sternen.

Krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe

Viele krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (k/e/f-Stoffe) sind im Gefahrstoffrecht je nach Gefährlichkeit in drei Kategorien eingestuft. Die gefährlichsten beiden Stoffkategorien waren in der alten Richtlinie in Kosmetika grundsätzlich verboten. Nun sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen werden, etwa wenn die Stoffe auch für Lebensmittel zugelassen sind. Hintergrund dieser komplizierten Regelung: Der wichtige Kosmetikinhaltsstoff Ethanol, sprich Alkohol, der bekanntermaßen erbgut- und fruchtschädigend ist, war bislang im Gefahrstoffrecht nicht diesbezüglich eingestuft. Er könnte dort aber irgendwann einmal eingestuft werden. In diesem Falle dürfte es dann keine Kosmetika mehr mit Alkohol geben. Dieses Risiko ist mit der komplizierten Ausnahmeregelung umgangen worden. Gleiches gilt für Vitamin A, das in hohen Dosen ebenfalls als erbgutschädigend gilt. Ob auch andere gefährliche Stoffe durch diese Ausnahmeregelung in Kosmetika gelangen, lässt sich noch nicht sagen.
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DerKritiker
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #1 - 23. Juni 2009 um 23:34
 
So lange die Hersteller die Inhaltsstoffe in schönen Lateinischen Namen in der INCI Tabelle verstecken dürfen, so das "Otto Normal Verbraucher" nichts versteht, kann sowieso niemand nachvollziehen ob das was drin ist, gut ist oder nicht. Und leider sind noch viel zu viel gefährliche Inhaltsstoffe erlaubt.  unentschlossen
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elf
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #2 - 23. Juni 2009 um 23:54
 
Zitat:
...Inhaltsstoffe in schönen Lateinischen Namen in der INCI Tabelle verstecken ...
Ja, das ist ein Problem.
Man sollte die schönen lateinischen Namen durch holperige deutsche Bezeichnungen ersetzen.

Dann kann Otto Normalverbraucher zwar immer noch nichts damit anfangen, aber es ist wenigstens deutsch.

Schön, dass Sie das angesprochen haben.
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DerKritiker
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #3 - 24. Juni 2009 um 08:22
 
elf schrieb am 23. Juni 2009 um 23:54:
Zitat:
...Inhaltsstoffe in schönen Lateinischen Namen in der INCI Tabelle verstecken ...
Ja, das ist ein Problem.
Man sollte die schönen lateinischen Namen durch holperige deutsche Bezeichnungen ersetzen.

Dann kann Otto Normalverbraucher zwar immer noch nichts damit anfangen, aber es ist wenigstens deutsch.

Schön, dass Sie das angesprochen haben.


Eher noch sollten die Hersteller gesetzlich gezwungen werden die Inhaltsstoffe auf deutsch samt Erklärungen zu den stoffen im Internet zu veröffentlichen.
Da kann dann jeder nachlesen, was für ein Mist teilweise drin ist... naja sofern er Internetzugang hat.... Zwinkernd
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Hema
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #4 - 24. Juni 2009 um 08:29
 
Zitat:
elf schrieb am 23. Juni 2009 um 23:54:
Zitat:
...Inhaltsstoffe in schönen Lateinischen Namen in der INCI Tabelle verstecken ...
Ja, das ist ein Problem.
Man sollte die schönen lateinischen Namen durch holperige deutsche Bezeichnungen ersetzen.

Dann kann Otto Normalverbraucher zwar immer noch nichts damit anfangen, aber es ist wenigstens deutsch.

Schön, dass Sie das angesprochen haben.


Eher noch sollten die Hersteller gesetzlich gezwungen werden die Inhaltsstoffe auf deutsch samt Erklärungen zu den stoffen im Internet zu veröffentlichen.
Da kann dann jeder nachlesen, was für ein Mist teilweise drin ist... naja sofern er Internetzugang hat.... Zwinkernd


Definieren sie "Mist".

Nur der Vollständigkeit halber:
Sie wissen aber, dass auch Naturstoffe chemische Substanzen sind?
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elf
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #5 - 24. Juni 2009 um 10:15
 
Hema schrieb am 24. Juni 2009 um 08:29:
 Sie wissen aber, dass auch Naturstoffe chemische Substanzen sind,...
...die besonders gern von Mikroorganismen verspeist und verstoffwechselt werden?
Mit Paraffin können die meist nicht viel anfangen, oder?
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dupetit
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #6 - 06. September 2009 um 13:40
 
Tja...
Sicherlich meinte man mit "Mist" z.B. viele Stoffen die sich unter der einzigen geheimen Zutatmischung aus der BioFach UND der INCI bis heute noch (wie lange noch???) verstecken dürfen: "Parfum" oder "Flavour". Darin darf sich eine Mischung aus nicht natürlichen Chemikalien verstecken die stark verdächtig sind allergien hervorzurufen, Krebs und andere schlimen Krankheiten. Dazu sehen Sie hier das Verbot von Parfums in Schwedischen Krankenhäuser.
heute, dank der desinformierenden neuen INCI von 2005 wissen zumindest die Leute welche allergene aus der Naturwelt darin sein könnten. Nicht aber die über 5000 fertige Parfumzutaten die die Pharma- und Chemieindustrie den Leuten durch die Nase eingedreht werden.
Griesgrämig
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dupetit
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Beiträge: 12

Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #7 - 06. September 2009 um 13:47
 
Zu meinen jetzigen Beitrag fehlte noch dieser Link:
http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T4SKPB_deDE208DE210&q=parfum+krankenhaus+schweden

darin werden die Gründe für diesen Verbot von chemischen Parfums in Schweden. Wahrscheinlich fallen seit dem auch Bioparfums oder echte Naturparfums darunter, weil heute die INCI nicht unterscheiden lässt. Die Chemie versteckt sich hinter der INCI-geheimzutatmischung: "Parfum" oder "Flavour"
Wie lange noch?


dupetit schrieb am 06. September 2009 um 13:40:
Tja...
Sicherlich meinte man mit "Mist" z.B. viele Stoffen die sich unter der einzigen geheimen Zutatmischung aus der BioFach UND der INCI bis heute noch (wie lange noch???) verstecken dürfen: "Parfum" oder "Flavour". Darin darf sich eine Mischung aus nicht natürlichen Chemikalien verstecken die stark verdächtig sind allergien hervorzurufen, Krebs und andere schlimen Krankheiten. Dazu sehen Sie hier das Verbot von Parfums in Schwedischen Krankenhäuser.
heute, dank der desinformierenden neuen INCI von 2005 wissen zumindest die Leute welche allergene aus der Naturwelt darin sein könnten. Nicht aber die über 5000 fertige Parfumzutaten die die Pharma- und Chemieindustrie den Leuten durch die Nase eingedreht werden.
Griesgrämig

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Angelino
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Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #8 - 28. Dezember 2010 um 17:52
 
Zitat:
So lange die Hersteller die Inhaltsstoffe in schönen Lateinischen Namen in der INCI Tabelle verstecken dürfen, so das "Otto Normal Verbraucher" nichts versteht, kann sowieso niemand nachvollziehen ob das was drin ist, gut ist oder nicht. Und leider sind noch viel zu viel gefährliche Inhaltsstoffe erlaubt.  unentschlossen


Ich finde das langsam so ziemlich alles über Reguliert wird von Brüssel, es wird alles viel komplizierter als einfacher,was zum Beispiel seit Jahrhunderten oder Jahrzehnten bekannt ist(Hildegard von Bingen,Pfarrer Kneipp usw.) warum muss das heute wissenschaftlich bewiesen werden die Erfahrung hat doch gezeigt das es so ist.
Auch wird der EU Bürger langsam von den EU Vertretern entmündigt es wird uns als mündigem Bürger nicht zugetraut selbst entscheiden zu können was unseriöse Werbung ist und was nicht(wie bei kleinen Kindern)

Griesgrämig Griesgrämig Angelino
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Augsburg
Re: Neue Kosmetikverordnung
Antwort #9 - 28. Dezember 2010 um 22:57
 
Angelino schrieb am 28. Dezember 2010 um 17:52:
Ich finde das langsam so ziemlich alles über Reguliert wird von Brüssel, es wird alles viel komplizierter als einfacher,was zum Beispiel seit Jahrhunderten oder Jahrzehnten bekannt ist(Hildegard von Bingen,Pfarrer Kneipp usw.) warum muss das heute wissenschaftlich bewiesen werden die Erfahrung hat doch gezeigt das es so ist.


Zitat:
... Evidenzbasierte Medizin (EbM, von englisch evidence-based medicine „auf Beweismaterial gestützte Heilkunde“) ist eine Richtung in der Medizin, die verlangt, dass bei jeder medizinischen Behandlung patientenorientierte Entscheidungen ausdrücklich auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden. ...

... Evidenzbasierte Medizin fordert vom Arzt nicht nur klinische Expertise (das heißt Fachwissen am Krankenbett), sondern auch das Wissen, wie er sich die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Forschung aneignet, wie er sie interpretiert und anwendet. ...


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Evidenzbasierte_Medizin
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