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Das ändert sich 2010 (Gelesen: 1595 mal)
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Beiträge: 3298
Augsburg
Das ändert sich 2010
04. Januar 2010 um 20:54
 
Artikel erschien in: => ÖKO-TEST Januar 2010
Rubrik: Magazin

Das ändert sich 2010

Besserer Schutz vor Kontenpfändung

Ab Juli 2010 sind klamme und verschuldete Haushalte vor Kontenpfändungen besser geschützt. Sie können ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dann bleiben automatisch Beträge bis zu 985,15 Euro pro Monat pfändungsfrei. Geschützt sind dabei alle Zahlungseingänge bis zu dieser Höhe, also neben Arbeitseinkommen und Sozialleistungen auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Geldgeschenken. Bei begründetem Bedarf, zum Beispiel bei Unterhaltsverpflichtungen, kann der pfändungsfreie Betrag auch erhöht werden. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber Anspruch darauf, sein Girokonto in ein P-Konto zu verwandeln. Wer mehrere Konten besitzt, kann den Pfändungsschutz aber nur für ein Konto in Anspruch nehmen.
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