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Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt (Gelesen: 3605 mal)
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Beiträge: 3298
Augsburg
Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
02. März 2010 um 13:51
 
Unter Experten ist die Vorratsdatenspeicherung schon länger umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Speicherung der Telefon- und Internetdaten gekippt. Grund: Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat sei in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, erklärten die Karlsruher Richter. Es handle sich um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und daraus aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Zudem könne ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, monieren die Richter. In der Konsequenz müssen alle bislang gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.

Ganz vom Tisch ist die Vorratsspeicherung aber nicht. Auch künftig dürfen Daten "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung" gespeichert und verwertet werden. Für die neue Auflage muss der Gesetzgeber dazu eine Reihe von Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllen.

Das Gesetz ist 2008 in Kraft getreten – im Kampf gegen den Terror. Die Regelung verpflichtete Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=10562;gartnr=90;bernr=23
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JogDial
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Re: Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
Antwort #1 - 03. März 2010 um 14:15
 
naja - wenn man sich das Urteil genauer durchliest, kann einem ganz schön schlecht werden. Da steht weit mehr als "ja, aber" drinnen:
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tom01119
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Beiträge: 2

Re: Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
Antwort #2 - 12. November 2010 um 10:59
 
Ich fand es am Anfang auch super das das Gesetz gekippt wurde. Man hat ja immer Angst um seine Daten. Doch dann wurde unser Webshop gehackt und Geld wurde abgezweigt (kurze Story). Da das ganz clever am Wochenende gemacht wurde, haben wir das relativ spät bemerkt. Die Polizei meinte, das aufgrund des oben erwähnten Gesetzes, Logfiles nur noch 7 Tagen rückwirkend ausgewertet werden dürfen (um an die IP des Verursachers zu kommen). Ab dem Zeitpunkt dachte ich mir, das ich in der falschen Branche bin. Wenn man es Verbrecher auf diese Weise einfacher macht, hat doch das Aufheben dieses Gesetzes es den Gauner nur einfacher gemacht.

Filesharing Freunde wird es freuen. Nach 7 Tagen bekommt keine Institution die IP raus.  Zunge
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JogDial
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Re: Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
Antwort #3 - 15. November 2010 um 09:03
 
tom01119 schrieb am 12. November 2010 um 10:59:
Ich fand es am Anfang auch super das das Gesetz gekippt wurde. Man hat ja immer Angst um seine Daten. Doch dann wurde unser Webshop gehackt und Geld wurde abgezweigt (kurze Story). Da das ganz clever am Wochenende gemacht wurde, haben wir das relativ spät bemerkt. Die Polizei meinte, das aufgrund des oben erwähnten Gesetzes, Logfiles nur noch 7 Tagen rückwirkend ausgewertet werden dürfen (um an die IP des Verursachers zu kommen).

Kurze Rückfrage: Glauben Sie alles, was ihnen die Polizei erzählt? Glauben Sie auch, daß die Gewalt bei Stuttgart-21 und den Demonstrationen um Gorleben überwiegend von den Demonstranten ausging?

Also ich glaube der Polizei fast nichts mehr und insbesondere die Aussage dass "man mit Vorratsdatenspeicherung mehr Verbrechen aufklären könnte" ist absolut Hahnebüchen. Das Gegenteil ist der Fall.
Wenn nämlich die Verbrecher wissen, daß VDS gemacht wird, dann wird eben der Zugriff auf Ihren Rechner von einem anderen Opfer ausgeführt.  das ist heute gängige Technik und wird Hundertausendfach gemacht.

Dazu schleust man einfach einen Trojaner auf den Rechner eines weiteren Opfers und lässt dessen Rechner den Angriff bei Ihnen ausführen.
Oder noch einfacher: Man führt den Angriff einfach vom Ausland aus. Z.b. aus Russland, oder Togo.
Was will da "unsere naive Polizei" machen?
Die schaffen es ja nicht einmal, Webseitenbetreiber zeitnah zu informieren, damit diese Kinderpornographie löschen. Statt dessen wollen sie ein Schild davor hängen, damit es niemand einige nicht mehr sehen müssen können.

Im übrigen müssen Sie sich schon vorwerfen lassen, dass sie offensichtlich ein Gewerbe betrieben haben, daß sie zumindest teilweise nicht beherrschen. Wenn Sie zum Gelderwerb eine Website betreiben, dann haben sie auch die Pflicht, sie ordentlich zu schützen. Wenn man es selber nicht kann, dann sollte man Fachleute beauftragen und bezahlen. Im Nachhinein zu jammern ist - gelinde gesagt - etwas naiv.
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tom01119
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Beiträge: 2

Re: Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
Antwort #4 - 17. November 2010 um 14:10
 
Na ja....gegen Profis die sich auskennen, kann man sich nicht 100%ig schützen. Sonst würde des keine Onlinekriminalität geben. Und wenn selbst Banken immer wieder Probleme mit Sicherheitslücken haben, wie sollen dann Mittelständische Kleinbetriebe 100%ig Sicherheit hervorbringen.
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JogDial
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Re: Vorratsdatenspeicherung - Gesetz gekippt
Antwort #5 - 20. November 2010 um 19:28
 
tom01119 schrieb am 17. November 2010 um 14:10:
Na ja....gegen Profis die sich auskennen, kann man sich nicht 100%ig schützen. Sonst würde des keine Onlinekriminalität geben. Und wenn selbst Banken immer wieder Probleme mit Sicherheitslücken haben, wie sollen dann Mittelständische Kleinbetriebe 100%ig Sicherheit hervorbringen.

Da stellt sich mir erst mal die Frage: Was und vor allem wie haben Kriminelle auf Ihrer Webseite Schaden verursacht?
Wenn Sie etwas verkaufen, dann müssten Sie ja mitgewirkt haben (Ware schicken, etc..). Dann jedoch haben Sie eine Adresse und können die Waren zurück fordern, bzw. einen Mahnbescheid erwirken um die Zahlungen zu erhalten.

Darüber hinaus ist Sicherheit immer ein Ausgleich zwischen Aufwand/Kosten und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Sprich: je höher der mögliche Schaden, umso mehr muß man für die Sicherheit ausgeben, weil dann ja auch die Begehrlichkeiten steigen.
Umgekehrt kann und muss man weniger Aufwand treiben, wenn der wahrscheinliche Schaden eher gering ist.

In jedem Fall haben Sie wohl die Eintrittswahrscheinlichkeit, bzw. Schadenshöhe falsch eingeschätzt und am falschen Ende gespart. Dass Sie nicht die Sicherheit von Banken brauchen - ist klar, aber um hier auch mal Fakten zu nennen: Es gibt bisher keinen einzigen bekannten Fall, bei dem ein Bankensystem derart kompromittiert (gehackt) wurde, dass die eingetretene Schadenshöhe signifikant höher als der Sicherheitsaufwand war.
Die in der Presse vermeintlich genannten "Hacks" sind keine Hacks im Banksystem. Dabei wurden einzelne Kundenrechner kompromittiert und geringe Schäden (welche für den Kunden natürlich anders bewertet werden) verursacht.

Und ganz zum Schluß: Die Behauptung der Polizei halte ich für eine "Schutzbehauptung". Die wissen einfach nicht wo und wie sie da suchen sollen. Die Statistik sagt klar und eindeutig, daß Onlinekriminalität weitaus öfters aufgeklärt wird als der Durchschnitt der Offlinekriminatlität.
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