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Wahrsager-Urteil des Bundesgerichtshofs (Gelesen: 2922 mal)
elf
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Beiträge: 5232

Geschlecht: male
Wahrsager-Urteil des Bundesgerichtshofs
13. Januar 2011 um 17:38
 
Bei der Wahrsagerin:
SPIEGEL - Zitat:
Kartenlegen kostete 100 Euro,
Coachings wurden mit 100 Euro für die ersten 30 Minuten und 50 Euro für alle weiteren angefallenen 15 Minuten abgerechnet.

Beim Arzt:
GOÄ - Zitat:
Beratung kostet 4,66,
Vollständige Untersuchung eines Organsystems kostet 5,83
Beistand bei einer ärztlichen Leistung, je angefangene halbe Stunde kostet 7,58


Und die Bundes-Schwarzkittel haben gesprochen:
SPIEGEL - Zitat:
Eine Kartenlegerin versprach einem Mann Hilfe in einer schweren Lebenskrise.
35.000 Euro verdiente sie damit, weitere 6700 Euro wollte der Kunde nicht zahlen. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Wahrsager haben generell Anspruch auf Honorar

Die Welt, sie geht unter.
Definitiv


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html
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„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.“   (Ziya Gökalps)
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0815einerlei
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Beiträge: 608

Re: Wahrsager-Urteil des Bundesgerichtshofs
Antwort #1 - 14. Januar 2011 um 12:03
 
Wenn einige Ärzte noch mehr arbeiten würden, bräuchten sie eigentlich gar kein Geld, da sie eh keine Zeit hätten dies auszugeben. Richtige Götter brauchen nicht mal Essen oder Trinken. Zwinkernd
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HelgaHelle
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Beiträge: 1

Re: Wahrsager-Urteil des Bundesgerichtshofs
Antwort #2 - 26. März 2011 um 10:50
 
35.000 Euro...
Ich fang auch an Karten zu legen.
Warum geh ich überhaupt noch arbeiten?
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