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Unterhaltskosten von der Steuer absetzen? (Gelesen: 3624 mal)
johanna.recht
Forum-Mitglied

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Beiträge: 1

Unterhaltskosten von der Steuer absetzen?
23. Juni 2011 um 18:51
 
Hallo,

ich bin momentan verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Nun habe ich neulich von einem Bekannten erfahren, dass es möglich ist Unterhalt auch in der Steuererklärung geltend zu machen und folglich von Steuer abzusetzen.

Welche Unterlagen muss ich hierzu beim zuständigen Finanzamt einreichen? Gibt es da Regelsätze oder richtet sich dass nach der Art des Unterhalts?

Wäre für jede Hilfe dankbar! Viele Grüße schonmal.
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dererpel
Forum-Mitglied

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Beiträge: 2

Re: Unterhaltskosten von der Steuer absetzen?
Antwort #1 - 24. Juni 2011 um 13:03
 
Hallo Johanna,

wenn du Einkommenssteuerpflichtig bist, darfst du auch Unterhaltskosten in deiner Steuererklärung geltend machen (absetzen).

Unterscheidung einer "Art von Unterhaltungszahlung" findet hier meines Wissens nicht statt. Im wesentlichen musst du nur den für den Unterhalt zuständigen Anhang ("Anhang Unterhalt") mit ausfüllen. Mit einreichen musst du die Zahlungsbelege, hier steht es sehr ausführlich beschrieben:
Zitat:
Geld, das der Steuerzahler an Unterhaltsempfänger bezahlt, muss mittels Überweisungsbelege nachgewiesen werden. Wer das Geld bar bezahlt, muss sich vom Empfänger eine Empfangsbestätigung einer jeden Zahlung geben lassen, inklusive Ort, Datum, Unterschrift und Person des Empfängers. Handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge so wird außerdem ein Kontoauszug benötigt, der die Barabhebung belegt.


Ansonsten kannst du auch direkt mal bei deinem Steuerberater nachfragen, die können dir da mit Sicherheit sehr schnell helfen, auch das Finanzamt gibt hier entsprechende Hilfestellungen (sofern man sich vorab erkundigt).

Viel Erfolg wünsche ich dir!
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Jim81
Forum-Mitglied

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Beiträge: 22

Re: Unterhaltskosten von der Steuer absetzen?
Antwort #2 - 08. September 2011 um 10:13
 
Unterhalt lässt sich auf jeden Fall von der Einkommensteuer absetzen - einfach mal im Mantelbogen der Steuererklärung bei Sonderausgaben schauen oder in der Anlage Kind.
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