Hallo Johanna,
wenn du Einkommenssteuerpflichtig bist, darfst du auch Unterhaltskosten in deiner Steuererklärung geltend machen (absetzen).
Unterscheidung einer "Art von Unterhaltungszahlung" findet hier meines Wissens nicht statt. Im wesentlichen musst du nur den für den Unterhalt zuständigen Anhang ("Anhang Unterhalt") mit ausfüllen. Mit einreichen musst du die Zahlungsbelege,
hier steht es sehr ausführlich beschrieben:
Zitat:Geld, das der Steuerzahler an Unterhaltsempfänger bezahlt, muss mittels Überweisungsbelege nachgewiesen werden. Wer das Geld bar bezahlt, muss sich vom Empfänger eine Empfangsbestätigung einer jeden Zahlung geben lassen, inklusive Ort, Datum, Unterschrift und Person des Empfängers. Handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge so wird außerdem ein Kontoauszug benötigt, der die Barabhebung belegt.
Ansonsten kannst du auch direkt mal bei deinem Steuerberater nachfragen, die können dir da mit Sicherheit sehr schnell helfen, auch das Finanzamt gibt hier entsprechende Hilfestellungen (sofern man sich vorab erkundigt).
Viel Erfolg wünsche ich dir!