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Rückruf von Sophie la Girafe (Gelesen: 9462 mal)
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Augsburg
Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Antwort #10 - 24. Januar 2012 um 16:53
 

Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Gericht hebt einstweilige Verfügung auf


Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig. Das darf ÖKO-TEST wieder sagen, nachdem das Landgericht Berlin eine zuvor von ihm selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat.

ÖKO-TEST hatte in seiner November-Ausgabe berichtet, dass sich aus der untersuchten Kultgiraffe, die gern als Ersatz für Schnuller oder Beißringe verwendet wird, weit mehr nitrosierbare Amine herauslösen als gesetzlich zulässig. Sie hätte somit gar nicht verkauft werden dürfen. Nitrosierbare Amine sind besonders gefährlich, weil sie sich in krebserregende Nitrosamine umwandeln können. Auch die französische Verbraucherzeitschrift Que Choisir hatte in einem Test Werte weit über dem in Deutschland geltenden Grenzwert gefunden. Sogar von Vulli selbst im Prozess gegen uns vorgelegte Untersuchungen belegen, dass Sophie nitrosierbare Amine weit über dem deutschen Grenzwert enthält.

Bislang hatte Vulli diese beiden Tests gegen uns ins Feld geführt. In der neuesten Pressemitteilung werden sie aber nicht mehr erwähnt. Jetzt beruft sich Vulli auf einen Test des TÜV, der laut Bild am Sonntag ergeben hat, dass Sophie „keine gefährlichen Stoffe in zu hohem Maße“ enthält. Was immer das heißt.

Vor Gericht waren die Messwerte allerdings ohnehin nicht strittig. So erklärte Vulli in einer ersten Reaktion auf unseren Test, man habe Sophie „zuletzt im Juli 2011 überprüfen lassen“. Dabei seien um „0,5 mg/kg für nitrosierbare Substanzen“ festgestellt worden. „Diese Ergebnisse decken sich auch mit den Testergebnissen von Öko-Test“, so Vulli weiter. Öko-Test hat (…) 0,781 mg/kg nitrosierbare Substanzen“ gefunden.

Strittig war lediglich die Frage, ob die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung anzuwenden ist, die für lösbare nitrosierbare Amine einen Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kilogramm festlegt (womit ÖKO-TEST im Recht ist), oder der Anhang II Teil 3 der EU-Spielzeugrichtlinie, die mit 1 Milligramm pro Kilogramm einen zehnmal so hohen Wert erlaubt (womit Vulli Recht hätte).

Im Beschluss der Kommission 2011/510/EU vom 4. August 2011 hat die EU die Rechtslage dargelegt. In Punkt 22 schreibt sie, die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung bleibe „bis zum 20. Juli 2013 in Kraft“. Den vollständigen Wortlaut des Beschlusses finden Sie unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie1.pdf.

Mit Hinweis auf die Darstellung der Rechtslage durch die EU hat das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen ÖKO-TEST aufgehoben. Das gesamte Urteil können Sie unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie2.pdf nachlesen.

Die recht eigenwillige Deutung des Urteils durch Vulli finden Sie unter http://www.efk-berlin.com/data/Presserklaerung_Vulli_2012-01-19.pdf

Auch wenn die Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugverordnung im Juli 2013 in Kraft treten, gelten sie in Deutschland möglicherweise nicht. Denn die Bundesregierung hat ein sogenanntes Notifizierungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, dass auch über 2013 hinaus in Deutschland die strengeren Grenzwerte gelten – wegen der besonderen Gesundheitsgefahren durch nitrosierbare Amine und Nitrosamine.

Wer Sophie schon gekauft hat, so daher unser Rat, sollte ihr „au revoir“ sagen, das Tier ins Geschäft zurückbringen – und das Geld zurückverlangen.

Den gesamten Testbericht zu Sophie gibt es kostenlos unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie.pdf
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Beiträge: 1

Re: Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Antwort #11 - 10. Februar 2012 um 15:35
 
Hallo!
Ich habe einen Sophie la girafe-Zahungsring, Version souple - soft (Ref.: 200318). Laut Packung besteht dieser zu 100 % aus natürlichem Kautschuk. Kann mir jemand sagen, ob dieses Produkt mit der "normalen" Sophie la girafe vergleichbar ist und sich hier im Test ebenfalls nitrosierbare Amine in Mengen von mehr als 0,1 mg/kg herauslösen?
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