ÖKO-TEST Online-Forum KINDER/FAMILIE KOSMETIK/MODE GESUNDHEIT/MEDIKAMENTE BAUEN/WOHNEN ERNÄHRUNG GELD/VERSICHERUNG FREIZEIT/TECHNIK SONSTIGES
24. Mai 2013 um 09:21
linkwww.oekotest.de   linkemedien.oekotest.de   linkImpressum  
Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
News:
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
Bitte beachten: Beiträge in diesem Forum dienen ausschließlich Ihrer Information und entsprechen nicht der Meinung von ÖKO-TEST. Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Bei Erkrankungen von Tieren konsultieren Sie einen Tierarzt. Nehmen Sie niemals Medikamente (Heilkräuter eingeschlossen) ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!
  › KINDER / FAMILIE
  › ÖKO-TEST: Kinder und Familie
  › Rückruf von Sophie la Girafe
Seiten: 1 
Rückruf von Sophie la Girafe (Gelesen: 9440 mal)
Forum Admin
Administrator

Offline



Beiträge: 3298
Augsburg
Rückruf von Sophie la Girafe
22. Mai 2012 um 16:45
 

Rückruf von Sophie la Girafe

Auch Sophies Freunde betroffen

Gute Nachricht für Eltern: Mehr als ein halbes Jahr nachdem ÖKO-TEST im November vergangenen Jahres im beliebten Babyspielzeug Sophie la Girafe gefährliche nitrosierbare Amine oberhalb des in Deutschland gültigen Grenzwertes festgestellt hat, haben der Hersteller Vulli bzw. der deutsche Vertrieb, die Berliner Firma Elements for Kids, zum Umtausch der von ihnen gelieferten Naturkautschukprodukte aufgerufen. Davon sind neben Sophie la Girafe auch die anderen Produkte wie der So'Pure Beißring, die große Sophie und Sophies Freunde Chan Pie und Gnon betroffen. Der So'Pure Beißring und Sophies Freund Chan waren laut ÖKO-TEST-Untersuchungen vom März diesen Jahres ebenfalls zu hoch mit nitrosierbaren Aminen belastet und nicht verkehrsfähig. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich nitrosierbare Amine in hochgradig krebserzeugende Nitrosamine umwandeln können, wenn sie in den Magen gelangen – wovon auszugehen ist, weil Sophie ausdrücklich als Spielzeug empfohlen wird, auf dem Babys kauen können. Zudem ist die Giraffe laut Hersteller "wie gemacht, um die wunden Stellen zu lindern, wenn das Baby Zähnchen bekommt".

Laut einer Mitteilung, die die Firma an Händler verschickt hat, werden sämtliche Exemplare von Sophie la Girafe aus Chargen, die vor dem 20.12.2011 in Deutschland durch EFK in Vertrieb gingen, kostenlos gegen neue ab März 2012 hergestellte Produkte ausgetauscht. Der Hersteller hat nach eigenen Angaben die Produktion inzwischen so umgestellt, dass die Einhaltung der deutschen Vorschriften zweifelsfrei sichergestellt sei. Eine erste neue Charge sei seit 20. Dezember 2011 an den Handel ausgeliefert worden, seit März 2012 eine zweite.

Hinweis für Verbraucher: Die Chargennummer ist auf der Innenseite des linken Beines zu finden. Neu und unbelastet sollen die Chargennummern ab 321230 und ab 321300 sein.

Die anderen Naturkautschuk-Produkte tauschen Vulli bzw. EFK vollständig aus, soweit sie über EFK bezogen wurden. Dazu heißt es in dem Händlerschreiben: "Im Zuge des Austausches möchte Vulli Sie bitten, auch die anderen Produkte aus Naturkautschuk, wie den So’Pure-Beißring, die große Sophie und Sophies Freunde Chan Pie Gnon und Sets, die eine alte Sophie enthalten könnten bereits zurückzusenden". Die Auslieferung von ersten, mit den veränderten Verfahren hergestellten Produkten, werde „voraussichtlich im Juli erfolgen“.

ÖKO-TEST rät: Der Rückruf wendet sich nur an Händler. Daher sollten Eltern alle Sophie la Girafe-Modelle mit anderen Chargennummern als ab 321230 und ab 321300 und die anderen Naturkautschukprodukte des Herstellers Vulli ins Geschäft zurückbringen und dort ihre gesetzlichen Rechte geltend machen (Umtausch oder Geld zurück).

Den Rücksendeschein für Händler finden Sie => hier.
Zum Seitenanfang
 
Homepage  

 
tweetnix0
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 5

Re: Rückruf von Sophie la Girafe
Antwort #1 - 16. Juni 2012 um 09:04
 
nähere Informationen zum Produktrückruf von Sophie la Girafe:

"Wir wurden beauftragt für eine schnelle und komfortable Abwicklung des Warenaustausches von Sophie la Girafe und weiteren Produkten aus Naturkautschuk des Herstellers Vulli S.A.S. zu sorgen. Für Fragen dazu erreichen Sie unsere Hotline unter +49-421-4089930-1 (Mo-Fr, 8-17 Uhr) oder per e-mail unter vulli@consider-it.de.

Sollten Sie im Besitz einer Sophie la Girafe sein, die nicht die Chargennummer 321230 oder die Chargennummer 321300 hat (die Chargennummer ist auf der Innenseite des linken Vorderbeines zu finden) und die sie gegen ein Neuprodukt umtauschen wollen, senden Sie uns Ihre Sophie mit der Angabe Ihres Absenders bitte an folgende Anschrift:

consider it GmbH
Ingolstädter Strasse 1-3
28219 Bremen

Sobald wir Ihre Sophie La Girafe erhalten haben, senden wir Ihnen umgehend ein neues Austauschprodukt zu."
Zum Seitenanfang
 
 

 
tweetnix0
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 5

Re: Rückruf von Sophie la Girafe
Antwort #2 - 16. Juni 2012 um 09:06
 
gefunden unter: http://www.consider-it.de/archives/1188
Zum Seitenanfang
 
 

 
Censorius
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 17

Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #3 - 18. Mai 2012 um 20:12
 
Verstehe ich etwas falsch, welche Behörde sich da widerspricht ?

Zitat Admin:
Denn die von der baden-württembergischen Überwachungsbehörde untersuchte Probe enthielt 1.770 Mikrogramm lösliche nitrosierbare Amine pro Kilogramm.

(dies sind 1,77mg/kg)

Zitat BfR:
Allein zur Vermeidung der Säuglings-Methämoglobinbildung wäre eine Absenkung der
Höchstmenge von 250 mg/kg aus Sicht des BfR nicht erforderlich. Die mit der möglichen
Reaktionskette Nitrat-Nitrit-Nitrosamine verbundenen Unsicherheiten reichen aber aus, das
seite 5
für Erwachsene bei anderen Schadstoffen geforderte Minimierungsprinzip bei Säuglingen
und Kleinkindern in ganz besonderer Weise auch für die Nitrataufnahme geltend zu machen.
Unter der Annahme von "worst case"-Bedingungen wird vorgeschlagen, den Nitratgehalt im
verzehrsfertigen Erzeugnis auf 100 mg/kg zu senken. Unter dem Aspekt, dass eine häusliche Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht schlechter gestellt werden sollte, wäre auch eine Absenkung des Höchstwertes auf 150 mg/kg zu vertreten.

http://www.bfr.bund.de/cm/343/nitrat_in_diaetetischen_lebensmitteln.pdf
SEITE 4/5

weshalb wird ein Unterschied gemacht zwischen Nahrungsaufnahme und Spielzeug ?
Zum Seitenanfang
 
 

 
reneway
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 167

Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #4 - 19. Mai 2012 um 18:35
 
Frage oder Feststellung:

wenn die verklagte Firma die Giraffe (jetzt) als Babynahrung deklariert und vermarktet ist sie doch aus dem Schneider und handelt und vermarktet rechtens , oder ?
Zum Seitenanfang
 
 

 
Forum Admin
Administrator

Offline



Beiträge: 3298
Augsburg
Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #5 - 21. Mai 2012 um 13:03
 
Censorius schrieb am 18. Mai 2012 um 20:12:
Verstehe ich etwas falsch, welche Behörde sich da widerspricht?


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bedggstv/BJNR008660992.html

Bedarfsgegenständeverordnung

...

Anlage 4 (zu § 5)
Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen

1. b) Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder bis zu 36 Monaten, das bestimmungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund genommen wird.

Verfahren, die bewirken, dass aus dem Bedarfsgegenstand N-Nitrosamine oder in N-Nitrosamine umsetzbare Stoffe in eine Speichellösung in einer Menge abgegeben werden, die mit einer in Anlage 10 Nr. 6 beschriebenen Methode nachweisbar sind.



Anlage 10 (zu § 11)
Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände

6. Bestimmung der Abgabe von N-Nitrosaminen und in N-Nitrosamine umsetzbaren Stoffen aus Beruhigungs- und Flaschensaugern aus Elastomeren oder Gummi, Spielzeug und Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk in eine Testlösung.

Analysenmethode, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 93/11/EWG der Kommission vom 15. März 1993 über die Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi (ABl. EG Nr. L 93 S. 37) genannt ist, oder eine andere validierte Methode, mit der mindestens die folgenden Mengen bestimmt werden können:
- 0,01 mg der insgesamt freigesetzten N-Nitrosamine/kg (Elastomer- oder Gummiteile der Materialproben),
- 0,1 mg aller N-nitrosierbaren Stoffe/kg (Elastomer- oder Gummiteile der Materialproben)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15. Oktober 2012 um 16:39 von Forum Admin »  
Homepage  

 
Forum Admin
Administrator

Offline



Beiträge: 3298
Augsburg
Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #6 - 21. Mai 2012 um 13:54
 
Censorius schrieb am 18. Mai 2012 um 20:12:
weshalb wird ein Unterschied gemacht zwischen Nahrungsaufnahme und Spielzeug ?


Wikipedia:

=> Nitrat
=> Nitrit
=> Nitrosamine

BfR (vom 17. Januar 2011)

Zitat:
...

Aus Verzehrsdaten und Gehaltsmessungen in gepökeltem Fleisch und in Fisch wurden für Kinder von 1 bis 2 Jahren durchschnittliche Aufnahmemengen von 10 ng N-Nitrosamine/Tag (Max. 25 ng/Tag) und für die Altergruppe von 2 bis 4 Jahren von durchschnittlich 25 ng N-Nitrosamine/Tag (Max. 180 ng/Tag) ermittelt (SCCP, 2007). Im deutschen Ernährungsbericht 1988 wurden tägliche Aufnahmemengen von 200 ng für Frauen und 300 ng für Männer abgeschätzt (zitiert in SCCP, 2007). Die WHO berichtet Aufnahmemengen für 6 Altersgruppen, die auf Worst-case-Abschätzungen und historischen Daten beruhen, wobei sie darauf hinweist, dass die heutigen Aufnahmedosen niedriger sein könnten (WHO, 2002). Danach kann die tägliche Gesamtaufnahme von NDMA über Luft, Wasser und Lebensmittel bis zu 30 ng/kg KG betragen, allerdings wird davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Aufnahme 8 ng/kg KG/Tag nicht überschreiten sollte. Für Kinder zwischen 0,5 und 4 Jahren beträgt unter Worst-case-Bedingungen die inhalative Aufnahme 1 bis 11 ng/kg KG/Tag, über das Trinkwasser 0,6 bis 2 ng/kg KG/Tag und über Lebensmittel 6,5 bis 16 ng/kg KG/Tag.

...

4 Handlungsrahmen / Maßnahmen

Aufgrund der eindeutig belegten genotoxischen Kanzerogenität von N-Nitrosaminen und deren besonders hoher kanzerogener Potenz muss für die Exposition gegenüber dieser Substanzklasse das Minimierungsgebot durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Produkte für Kinder, da bei Kindern von einer besonders hohen Empfindlichkeit gegenüber genotoxischen Kanzerogenen ausgegangen werden muss. Freisetzungsgrenzwerte für N-Nitrosamine und nitrosierbare Verbindungen für Spielzeug müssen sich entsprechend dem ALARA-Prinzip am Stand der Technik orientieren. Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Entstehung kanzerogener N-Nitrosamine bei der Herstellung von Natur- oder Synthesekautschuk durch die Auswahl geeigneter Vulkanisationsbeschleuniger weitgehend vermieden werden. Nach Auffassung des BfR gilt dies auch für Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder bis zu 36 Monaten, das in den Mund genommen wird. Zur Minimierung des zusätzlichen Lebenszeit-Krebsrisikos sollten sich die Migrationsgrenzwerte für dieses Spielzeug an denen für die Freisetzung von N-Nitrosaminen und von nitrosierbaren Verbindungen aus Saugern orientieren. Dabei ist auch die Einbeziehung von Spielzeug, das zwar nicht bestimmungsgemäß, aber vorhersehbar in den Mund genommen wird, wichtig und zu berücksichtigen. Entsprechende Analysenmethoden zur Bestimmung der Freisetzung von N-Nitrosaminen aus Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, sollten eine Kontaktzeit von 3 Stunden und die dynamischen Prozesse des Mouthing berücksichtigen, um realitätsnahe Werte zu messen. ...


Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/343/spielzeug-aus-natur-und-synthesekautschuk-fuer-kin...
Zum Seitenanfang
 
Homepage  

 
Forum Admin
Administrator

Offline



Beiträge: 3298
Augsburg
Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #7 - 21. Mai 2012 um 14:02
 
Censorius schrieb am 18. Mai 2012 um 20:12:
weshalb wird ein Unterschied gemacht zwischen Nahrungsaufnahme und Spielzeug ?


BfR

Zitat:
...

Diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder dürfen nach der geltenden deutschen Diätverordnung Nitrat bis zu einer Höchstmenge von 250 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) enthalten. In der Europäischen Union wird derzeit erwogen, einen niedrigeren Wert festzusetzen. Diskutiert wird eine Absenkung auf 150 bis 200 mg Nitrat pro kg Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde gebeten zu prüfen, ob die deutsche Diätverordnung entsprechend geändert werden muss und welche Höchstmenge festgelegt werden sollte. In seiner gesundheitlichen Risikobewertung kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass eine Absenkung der Höchstmenge sinnvoll ist und dass diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder möglichst nicht mehr als 100, maximal aber 150 mg/kg Nitrat enthalten sollten. Begründet wird dies u.a. damit, dass Nitrat im Körper zu Nitrit umgewandelt werden kann, auf das junge Säuglinge besonders empfindlich reagieren. Bei ihnen kann der Blutfarbstoff besonders leicht oxidiert werden und steht damit für die Sauerstoffbindung nicht mehr zur Verfügung. Aus Nitrit wiederum können Nitrosamine gebildet werden, die sich in Tierversuchen als Krebs auslösend erwiesen haben.

...

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich die gesundheitlichen Bedenken gegen eine überhöhte alimentäre Nitrataufnahme in erster Linie auf die mögliche Reaktionskette Nitrat-Nitrit-Nitrosamine beziehen. Nitrosamine haben sich in Tierversuchen als karzinogen erwiesen. Das Ausmaß der innerhalb dieser Reaktionskette vom Nitrit ausgehenden endogenen Nitrosaminbildung ist nach wie vor nicht abschätzbar und wird in der Fachwelt weiterhin kontrovers diskutiert.

...

Allein zur Vermeidung der Säuglings-Methämoglobinbildung wäre eine Absenkung der Höchstmenge von 250 mg/kg aus Sicht des BfR nicht erforderlich. Die mit der möglichen Reaktionskette Nitrat-Nitrit-Nitrosamine verbundenen Unsicherheiten reichen aber aus, das für Erwachsene bei anderen Schadstoffen geforderte Minimierungsprinzip bei Säuglingen und Kleinkindern in ganz besonderer Weise auch für die Nitrataufnahme geltend zu machen.

...


Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/343/nitrat_in_diaetetischen_lebensmitteln.pdf
Zum Seitenanfang
 
Homepage  

 
tweetnix0
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 5

Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #8 - 16. Juni 2012 um 09:08
 
nähere Infos zum Produktrückruf von Sophie la Girafe gefunden unter: http://www.consider-it.de/archives/1188

"Wir wurden beauftragt für eine schnelle und komfortable Abwicklung des Warenaustausches von Sophie la Girafe und weiteren Produkten aus Naturkautschuk des Herstellers Vulli S.A.S. zu sorgen. Für Fragen dazu erreichen Sie unsere Hotline unter +49-421-4089930-1 (Mo-Fr, 8-17 Uhr) oder per e-mail unter vulli@consider-it.de.

Sollten Sie im Besitz einer Sophie la Girafe sein, die nicht die Chargennummer 321230 oder die Chargennummer 321300 hat (die Chargennummer ist auf der Innenseite des linken Vorderbeines zu finden) und die sie gegen ein Neuprodukt umtauschen wollen, senden Sie uns Ihre Sophie mit der Angabe Ihres Absenders bitte an folgende Anschrift:

consider it GmbH
Ingolstädter Strasse 1-3
28219 Bremen

Sobald wir Ihre Sophie La Girafe erhalten haben, senden wir Ihnen umgehend ein neues Austauschprodukt zu."
Zum Seitenanfang
 
 

 
gopo
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 1

Re: Verkehrsverbot für Sophie la Girafe
Antwort #9 - 26. Juni 2012 um 10:51
 
Hallo,

Ich habe erst heute von der Problematik mit Sophie la Girafe erfahren. Da mein Sohn auch eine solche Giraffe zu Weihnachten bekommen hat und diese auch ab uns zu "bekaut" hat, würde ich nun gerne wissen, ob wir uns nun Sorgen um seine Gesundheit machen müssen. Eine Aussage zu den Risiken, die von der belasteten Giraffen ausgehen, konnte ich leider in keinem der Ökotest-Artikel finden.
Kann mir hier jemand Informationen zu den Risiken für Baby's/Kleinkinder geben?
Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
 
 

 
Forum Admin
Administrator

Offline



Beiträge: 3298
Augsburg
Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Antwort #10 - 24. Januar 2012 um 16:53
 

Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Gericht hebt einstweilige Verfügung auf


Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig. Das darf ÖKO-TEST wieder sagen, nachdem das Landgericht Berlin eine zuvor von ihm selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat.

ÖKO-TEST hatte in seiner November-Ausgabe berichtet, dass sich aus der untersuchten Kultgiraffe, die gern als Ersatz für Schnuller oder Beißringe verwendet wird, weit mehr nitrosierbare Amine herauslösen als gesetzlich zulässig. Sie hätte somit gar nicht verkauft werden dürfen. Nitrosierbare Amine sind besonders gefährlich, weil sie sich in krebserregende Nitrosamine umwandeln können. Auch die französische Verbraucherzeitschrift Que Choisir hatte in einem Test Werte weit über dem in Deutschland geltenden Grenzwert gefunden. Sogar von Vulli selbst im Prozess gegen uns vorgelegte Untersuchungen belegen, dass Sophie nitrosierbare Amine weit über dem deutschen Grenzwert enthält.

Bislang hatte Vulli diese beiden Tests gegen uns ins Feld geführt. In der neuesten Pressemitteilung werden sie aber nicht mehr erwähnt. Jetzt beruft sich Vulli auf einen Test des TÜV, der laut Bild am Sonntag ergeben hat, dass Sophie „keine gefährlichen Stoffe in zu hohem Maße“ enthält. Was immer das heißt.

Vor Gericht waren die Messwerte allerdings ohnehin nicht strittig. So erklärte Vulli in einer ersten Reaktion auf unseren Test, man habe Sophie „zuletzt im Juli 2011 überprüfen lassen“. Dabei seien um „0,5 mg/kg für nitrosierbare Substanzen“ festgestellt worden. „Diese Ergebnisse decken sich auch mit den Testergebnissen von Öko-Test“, so Vulli weiter. Öko-Test hat (…) 0,781 mg/kg nitrosierbare Substanzen“ gefunden.

Strittig war lediglich die Frage, ob die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung anzuwenden ist, die für lösbare nitrosierbare Amine einen Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kilogramm festlegt (womit ÖKO-TEST im Recht ist), oder der Anhang II Teil 3 der EU-Spielzeugrichtlinie, die mit 1 Milligramm pro Kilogramm einen zehnmal so hohen Wert erlaubt (womit Vulli Recht hätte).

Im Beschluss der Kommission 2011/510/EU vom 4. August 2011 hat die EU die Rechtslage dargelegt. In Punkt 22 schreibt sie, die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung bleibe „bis zum 20. Juli 2013 in Kraft“. Den vollständigen Wortlaut des Beschlusses finden Sie unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie1.pdf.

Mit Hinweis auf die Darstellung der Rechtslage durch die EU hat das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen ÖKO-TEST aufgehoben. Das gesamte Urteil können Sie unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie2.pdf nachlesen.

Die recht eigenwillige Deutung des Urteils durch Vulli finden Sie unter http://www.efk-berlin.com/data/Presserklaerung_Vulli_2012-01-19.pdf

Auch wenn die Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugverordnung im Juli 2013 in Kraft treten, gelten sie in Deutschland möglicherweise nicht. Denn die Bundesregierung hat ein sogenanntes Notifizierungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, dass auch über 2013 hinaus in Deutschland die strengeren Grenzwerte gelten – wegen der besonderen Gesundheitsgefahren durch nitrosierbare Amine und Nitrosamine.

Wer Sophie schon gekauft hat, so daher unser Rat, sollte ihr „au revoir“ sagen, das Tier ins Geschäft zurückbringen – und das Geld zurückverlangen.

Den gesamten Testbericht zu Sophie gibt es kostenlos unter http://presse.oekotest.de/bin/M1111-Sophie.pdf
Zum Seitenanfang
 
Homepage  

 
Filmchen
Forum-Mitglied

Offline



Beiträge: 1

Re: Sophie La Girafe: nicht verkehrsfähig
Antwort #11 - 10. Februar 2012 um 15:35
 
Hallo!
Ich habe einen Sophie la girafe-Zahungsring, Version souple - soft (Ref.: 200318). Laut Packung besteht dieser zu 100 % aus natürlichem Kautschuk. Kann mir jemand sagen, ob dieses Produkt mit der "normalen" Sophie la girafe vergleichbar ist und sich hier im Test ebenfalls nitrosierbare Amine in Mengen von mehr als 0,1 mg/kg herauslösen?
Zum Seitenanfang
 
 

 
Seiten: 1