Bluenotes schrieb am 29. Juni 2012 um 09:00: ...Also wenn ich das richtig verstanden habe, stehen die Sitten und Gebräuche einer Religion über dem Grundgesetz.
Man könnte dann einwenden: Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. ..
Billig wird es aber nicht werden, wenn man Religionsfreiheit tatsächlich über das Grundgesetz stellt.
Denn dann müssten Menschen aus Gebieten, wo aus Religionsgründen Kannibalismus herrscht, ganztägig von Polizisten überwacht werden.
Nicht, um die Religionsausübung zu verhindern, sondern, um zu beobachten, ob sie auch artgerecht und unter hygienischen Bedingungen durchgeführt wird. Der zu Fressende soll möglichst wenig leiden.
Bluenotes, Sie haben hier völlig recht: Körperverletzung bleibt Körperverletzung.
Ich bin gespannt, ob, bzw. wann das Urteil kassiert wird, weil die einflussreichen Hardliner unter den Religiösen Druck ausüben.
Denken Sie an den Verflossenen: "Islam gehört zu Deutschland".