EU-Parlament stimmt ab: Unverkaufte Mode darf nicht mehr vernichtet werden

Autor: dpa/Redaktion (lw) | Kategorie: Kosmetik und Mode | 23.04.2024

EU-Parlament stimmt ab: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden
Foto: Sina Schuldt/dpa

Wer online ein T-Shirt bestellt und es dann wieder zurückschickt, muss oft damit rechnen, dass es vernichtet wird – darunter leidet die Umwelt. Damit soll nun Schluss sein.

Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, wonach unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr vernichtet werden dürfen. Künftig könnte ein solches Verbot auch für andere Kategorien greifen.

Hintergrund ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

EU beschließt neue Ökodesign-Verordnung

Demnach soll es künftig auch digitale "Produktpässe" geben, mit denen Käuferinnen und Käufer mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. 

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) reichen die geplanten Regelungen indes nicht aus. Die Organisation schrieb nach der Abstimmung im EU-Parlament, die beschlossene Verordnung sei "lückenhaft". Zwar bewertete die Umwelthilfe viele der neuen Regeln, die mit der Ökodesign-Verordnung verabschiedet wurden, als wichtige Schritte, um Produkte lange haltbar, reparierbar und recyclingfähig zu machen. Die Maßnahmen gingen jedoch nicht weit genug. 

Umwelthilfe: Vernichtungsverbot auch für Elektronik

Vom beschlossenen Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte seien beispielsweise nur Textilien und Schuhe erfasst, nicht aber Elektrogeräte. "Neuwertige Waren und Retouren sollten grundsätzlich nicht vernichtet werden dürfen", so DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. "Deshalb muss das Vernichtungsverbot auch für Elektrogeräte und andere ressourcenintensive Produkte gelten."

Auch ein reines Recycling von retournierten Waren geht der Umwelthilfe nicht weit genug. So reiche es nicht aus, wenn die Neuware statt in die Verbrennung lediglich ins Recycling geschickt werde, so Metz. "Wir fordern für alle unverkauften Waren und Retouren eine Verpflichtung, diese erneut zu verkaufen oder zu spenden."

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